Wie verhalte ich mich, wenn der Verkäufer die gewünschten Änderungen an einer meiner Textlink-Buchungen abgelehnt oder nicht bearbeitet hat?
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Ihren Änderungswunsch zu akzeptieren. Handelt es sich nur um eine kleine Änderung, wie z. B. eine geringfügige Abwandlung des Linktextes oder die Korrektur eines Schreibfehlers, sollte der Verkäufer Ihren Wunsch eigentlich nicht ablehnen. Wenn Sie jedoch z. B. zu einer völlig anderen URL eines abweichenden Themenbereichs verlinken möchten, ist seine Ablehnung durchaus nachvollziehbar. Falls der Verkäufer Ihren Änderungswunsch abgelehnt hat und Sie die Buchung nicht mit den alten Buchungsdaten fortsetzen möchten, so kündigen Sie Ihre Buchung in Ihrem Account zum Ende des aktuellen Leistungszeitraumes („Kaufen - Meine Buchungen“ - „Verlängerungsoption deaktivieren“). Eine vor kurzem bereits durchgeführte Verlängerung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, d.h. in diesem Falle läuft die Buchung bis Ende des nächsten Leistungszeitraums, wenn Sie die Verlängerungsoption nun deaktivieren.
Verkäufer sind angehalten Änderungswünsche zu bearbeiten. Wenn der Verkäufer Ihren Änderungswunsch nicht bearbeitet, können Sie diesen gerne noch einmal wiederholen. Sollte hier wieder keine Bearbeitung erfolgen, so sollte dies als Ablehnung Ihres Änderungswunsches gewertet werden.
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